Rechtsgebiete
Bauvertragsrecht
Das Bauvertragsrecht regelt die Verwirklichung von Bauprojekten und die Frage einer Verletzung der vertraglich übernommenen Verpflichtungen im Rahmen des Schadenersatzrechtes oder der Gewährleistung
Beamtendienstrecht, Disziplinarrecht, Beamtenstrafrecht, Vertragsbediensteten-recht
Das Beamtendienstrecht regelt die öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse der Beamten im Bund sowie in den Ländern und Gemeinden. Dazu gelten das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979, die entsprechenden Landesgesetze sowie das Vertragsbedienstetengesetz.
Das Disziplinarrecht für Beamte ist im Beamtendienstrechtsgesetz , für Heeresangehörige im Heeresdisziplinargesetz geregelt. Die Länder haben eigene Disziplinarregeln in verschiedenen Landesgesetzen geschaffen. Für Vertragsbedienstete ist bei Verfehlungen die Kündigung oder gar Entlassung im Vertragsbedienstetengesetz geregelt.
Im Beamtenstrafrecht wird strafrechtlich relevantes Verhalten von Beamten und Vertragsbediensteten geregelt.
Wenn Beamte schuldhaft in ihren Rechten verletzt wurden, können Amtshaftungsansprüche entstehen. Diese sind vor den Zivilgerichten geltend zu machen.
Werden Exekutivbeamte im Dienst verletzt, haben diese Anspruch auf Schmerzengeld und Verdienstentgang nach dem Gehaltsgesetz.
Finanzstrafrecht
Bei folgenden Verstößen können empfindliche Abgabenforderungen sowie strafrechtliche Konsequenzen folgen:
gegen abgabenrechtliche Bestimmungen,
bei der Einfuhr der Waren gegen das Zollrecht,
gegen Bestimmungen, die die Einfuhrumsatzsteuer regeln
Finanzstrafverfahren werden gegen die verantwortlichen Personen, die die maßgeblichen Handlungen gesetzt haben, eingeleitet. Unternehmen, die finanzstrafrechtlich relevante Tatbestände verwirklichen, können zusätzlich nach dem Verbandsverantwortlichengesetz zur Verantwortung gezogen werden.
Immobilien- und Unternehmenskauf-vertragsrecht
Immobilientransaktionen sind in schriftlichen Verträgen zu regeln, damit sie grundbücherlich durchgeführt werden können.
Die Abwicklung von Kaufverträgen bedarf auch der Übernahme der Treuhandschaft für den vereinbarten Kaufpreis. Diese wird über das Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien abgewickelt, was einen zusätzlichen Schutz der Vertragsparteien darstellt. Neben der Errichtung des Vertrages werden sämtliche Schritte übernommen. Unternehmenstransaktionen werden durch den Abschluss entsprechender Unternehmenskaufverträge nach allen Seiten abgesichert.
Miet- und Wohnrecht
Das Mietrecht ist im Mietrechtsgesetz und im ABGB geregelt. Das MRG soll vorwiegend dem Schutz der Mieter dienen. Mietrechtliche Regelungen schützen aber auch den Vermieter, insbesondere, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt.
Sozialversicherungsrecht/ Schadenersatzrecht
Das Bauvertragsrecht regelt die Verwirklichung von Bauprojekten und die Frage einer Verletzung der vertraglich übernommenen Verpflichtungen im Rahmen des Schadenersatzrechtes oder der Gewährleistung
Transport- und Speditionsrecht
Das Transportrecht regelt die Beförderung von Gütern.
Das Speditionsrecht regelt die Tätigkeiten des Spediteurs, sofern nicht das zwingende Frachtrecht der CMR zur Anwendung gelangt. Die AÖSP regeln die Ansprüche des Spediteurs sowie die Haftung des Spediteurs gegenüber seinem Auftraggeber. Für Unternehmer, die mit Spediteuren in Geschäftsbeziehung stehen, gelten die AÖSP in den meisten Fällen als Handelsbrauch. Sonst müssen sie gesondert vereinbart werden, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Verwaltungsrechtliche Regelungen, wie das Güterbeförderungsgesetz, regeln die öffentlichrechtlichen Verpflichtungen der Güterbeförderungsunternehmer.