Rechtsgebiete

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Bauvertragsrecht

Das Bauvertragsrecht regelt die Verwirklichung von Bauprojekten und die Frage einer Verletzung der vertraglich übernommenen Verpflichtungen im Rahmen des Schaden­ersatzrechtes oder der Gewährleistung

Service: Vertretung vor Gericht, Behörden und Erstellung von Verträgen

Beamtendienstrecht, Disziplinarrecht, Beamtenstrafrecht, Vertragsbediensteten-recht

Das Beamtendienstrecht regelt die öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse der Beamten im Bund sowie in den Ländern und Gemeinden. Dazu gelten das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979, die entsprechenden Landesgesetze sowie das Vertragsbedienstetengesetz.

Das Disziplinarrecht für Beamte ist im Beamtendienstrechtsgesetz , für Heeresangehörige im Heeres­disziplinargesetz geregelt. Die Länder haben eigene Disziplinarregeln in verschiedenen Landes­gesetzen geschaffen. Für Vertragsbedienstete ist bei Verfehlungen die Kündigung oder gar Entlassung im Vertragsbedienstetengesetz geregelt.

Im Beamtenstrafrecht wird strafrechtlich relevantes Verhalten von Beamten und Vertrags­bediensteten geregelt.

Wenn Beamte schuldhaft in ihren Rechten verletzt wurden, können Amtshaftungsansprüche entstehen. Diese sind vor den Zivilgerichten geltend zu machen.

Werden Exekutivbeamte im Dienst verletzt, haben diese Anspruch auf Schmerzengeld und Verdienstentgang nach dem Gehaltsgesetz.

Service: Vertretung vor Gerichten und Behörden

Finanzstrafrecht

Bei folgenden Verstößen können empfindliche Abgabenforderungen sowie strafrechtliche Konsequenzen folgen:
gegen abgabenrechtliche Bestimmungen,
bei der Einfuhr der Waren gegen das Zollrecht,
gegen Bestimmungen, die die Einfuhrumsatzsteuer regeln

Finanzstrafverfahren werden gegen die verantwortlichen Personen, die die maßgeblichen Handlungen gesetzt haben, eingeleitet. Unternehmen, die finanzstrafrechtlich relevante Tatbestände verwirklichen, können zusätzlich nach dem Verbandsverantwortlichengesetz zur Verantwortung gezogen werden.

Service: Vertretung vor Gerichten

Immobilien- und Unternehmenskauf-vertragsrecht

Immobilientransaktionen sind in schriftlichen Verträgen zu regeln, damit sie grundbücherlich durchgeführt werden können.
Die Abwicklung von Kaufverträgen bedarf auch der Übernahme der Treuhandschaft für den vereinbarten Kaufpreis. Diese wird über das Treuhandbuch der Rechts­anwalts­kammer Wien abgewickelt, was einen zu­sätz­lichen Schutz der Vertragsparteien darstellt. Neben der Errichtung des Vertrages werden sämtliche Schritte übernommen. Unternehmenstransaktionen werden durch den Abschluss entsprechender Unternehmenskaufverträge nach allen Seiten abgesichert.

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Miet- und Wohnrecht

Das Mietrecht ist im Mietrechtsgesetz und im ABGB geregelt. Das MRG soll vorwiegend dem Schutz der Mieter dienen. Mietrechtliche Regelungen schützen aber auch den Vermieter, insbesondere, wenn der Mieter seinen Ver­pflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt.

Service: Vertretung vor Schlichtungsstellen, Gerichten und Vertragserstellung

Sozialversicherungsrecht/ Schadenersatzrecht

Das Bauvertragsrecht regelt die Verwirklichung von Bauprojekten und die Frage einer Verletzung der vertraglich übernommenen Verpflichtungen im Rahmen des Schaden­ersatzrechtes oder der Gewährleistung

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Transport- und Speditionsrecht

Das Transportrecht regelt die Beförderung von Gütern.

Das Speditionsrecht regelt die Tätigkeiten des Spediteurs, sofern nicht das zwingende Frachtrecht der CMR zur Anwendung gelangt. Die AÖSP regeln die Ansprüche des Spediteurs sowie die Haftung des Spediteurs gegenüber seinem Auftraggeber. Für Unternehmer, die mit Spediteuren in Geschäftsbeziehung stehen, gelten die AÖSP in den meisten Fällen als Handelsbrauch. Sonst müssen sie gesondert vereinbart werden, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Verwaltungsrechtliche Regelungen, wie das Güterbeförderungsgesetz, regeln die öffentlichrechtlichen Verpflichtungen der Güterbeförderungsunternehmer.

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